der I LIKE STORIES GmbH
für Veranstaltungen „Jedermann – Das Theaterereignis“
Stand: Dezember 2025
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Theaterveranstaltungen unter dem Titel
„Jedermann – Das Theaterereignis“, die von der
I LIKE STORIES GmbH, Berlin (nachfolgend „Veranstalter“) durchgeführt werden –
unabhängig davon, ob sie Open-Air oder indoor stattfinden. - Die AGB gelten für den Erwerb von Tickets sowie für den Besuch der Veranstaltung.
- Ergänzend können AGB von Ticketplattformen, Vorverkaufsstellen oder Spielstätten gelten (z. B. Theaterkasse, Online-Ticketshops). Im Konfliktfall gehen diese AGB des Veranstalters den Regelungen der Vorverkaufsstelle zum Besuch der Veranstaltung vor.
2. Vertragspartner / Ticketkauf
- Vertragspartner in Bezug auf den Besuch der Veranstaltung ist grundsätzlich die
I LIKE STORIES GmbH, auch dann, wenn der Ticketverkauf über Dritte (z. B. Ticketportale, Theaterkassen) erfolgt. - Der Ticketkauf kommt mit der Bestätigung der Bestellung durch die jeweilige Vorverkaufsstelle oder den Veranstalter zustande.
- Der Erwerb von Tickets ist in der Regel nur volljährigen Personen oder mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten gestattet.
- Der Käufer ist für die richtige Auswahl von Veranstaltung, Ort, Datum, Uhrzeit und ggf. Platzkategorie verantwortlich.
3. Preise, Gebühren und Zahlung
- Alle angegebenen Ticketpreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Vorverkaufsstellen und Ticketportale können zusätzliche System-, Service- oder Versandgebühren erheben. Diese werden separat ausgewiesen.
- Die Zahlung erfolgt nach den im Bestellprozess angegebenen Zahlungsarten. Der gesamte Ticketpreis ist unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.
4. Kein Widerrufsrecht (Tickets)
- Beim Erwerb von Tickets für eine Theaterveranstaltung handelt es sich um Freizeitveranstaltungen im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
- Ein Widerrufsrecht (wie beim Online-Warenkauf) besteht daher nicht.
- Eine Rückgabe oder Rückerstattung von Tickets aus Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind (z. B. Krankheit, Terminüberschneidungen beim Besucher), ist ausgeschlossen.
5. Tickets, Zutritt und Weitergabe
- Mit dem Erwerb eines Tickets erhält der Besucher das Recht, die auf dem Ticket bezeichnete Veranstaltung einmalig zu besuchen.
- Tickets sind sorgfältig aufzubewahren; beschädigte oder unleserliche Tickets können zum Ausschluss vom Einlass führen.
- Ein kommerzielle oder gewerbliche Weiterverkauf von Tickets ohne ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters ist untersagt.
- Eine private Weitergabe (z. B. bei Verhinderung) ist zulässig, sofern
- kein höherer als der ursprüngliche Ticketpreis verlangt wird (abgesehen von geringfügigen Aufschlägen zur Kostendeckung, z. B. Versand) und
- der neue Ticketinhaber auf diese AGB hingewiesen wird.
- Der Veranstalter kann Tickets sperren, wenn sie entgegen diesen Regelungen weitergegeben oder missbräuchlich verwendet werden.
6. Durchführung der Veranstaltung / Programmänderungen
- Änderungen im Programmablauf, in der Besetzung oder in der genauen szenischen Umsetzung bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch des Tickets, sofern die Gesamtstruktur der Veranstaltung gewahrt bleibt.
- Ein Austausch einzelner Mitwirkender (z. B. Sprecher:innen, Schauspieler:innen, Musiker:innen) stellt keinen Grund für eine Erstattung dar.
7. Open-Air-Veranstaltungen & Witterung
- Open-Air-Vorstellungen von „Jedermann – Das Theaterereignis“ finden grundsätzlich auch bei wechselhafter oder leichter Regen-Witterung statt. Besucher:innen sind angehalten, sich durch geeignete Kleidung dem Wetter anzupassen.
- Aus Sicherheitsgründen (z. B. starker Sturm, Gewitter, Unwetterwarnung, Gefährdung von Publikum oder Mitwirkenden) kann der Veranstalter die Vorstellung
- verschieben,
- unterbrechen oder
- abbrechen.
- Witterungsbedingte Unterbrechung:
- Der Veranstalter ist berechtigt, die Vorstellung vorübergehend zu unterbrechen und nach Wetterberuhigung fortzusetzen.
- Wichtige Regel – 30-Minuten-Grenze:
- Wird eine Vorstellung witterungsbedingt abgebrochen, nachdem mindestens 30 Minuten Netto-Spielzeit (ab Beginn der Aufführung bis zum Zeitpunkt des Abbruchs, Pausen nicht eingerechnet) gespielt wurden,
gilt die Veranstaltung als durchgeführt.
→ In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder auf einen Ersatztermin. - Wird eine Vorstellung vor Ablauf von 30 Minuten Netto-Spielzeit endgültig abgebrochen und kann am selben Tag auch nicht zu Ende geführt werden,
bietet der Veranstalter nach Wahl:
a) einen Ersatztermin (falls möglich) oder
b) die Erstattung des Ticket-Nennwertes.
- Wird eine Vorstellung witterungsbedingt abgebrochen, nachdem mindestens 30 Minuten Netto-Spielzeit (ab Beginn der Aufführung bis zum Zeitpunkt des Abbruchs, Pausen nicht eingerechnet) gespielt wurden,
- Bereits angefallene Vorverkaufs-, System- oder Versandgebühren können von der Erstattung ausgenommen sein, sofern sie nicht vom Veranstalter, sondern von der Vorverkaufsstelle erhoben wurden.
- Entscheidend für Unterbrechung oder Abbruch ist allein die Sicherheits- und Organisationsentscheidung des Veranstalters.
8. Einlass, Verspätung und Wieder-Eintritt
- Der Einlass beginnt grundsätzlich zu der in den Veranstaltungsinformationen angegebenen Zeit.
- Ein Anspruch auf bestimmte Sitzplätze besteht nur, wenn diese ausdrücklich als nummerierte Plätze gebucht wurden.
- Verspätete Besucher:innen haben keinen Anspruch auf sofortigen Einlass. Sie können aus Rücksicht auf die Aufführung erst zu einem geeigneten Zeitpunkt eingelassen werden (z. B. Szenenwechsel, Applaus, Pause).
- Bei einem vorzeitigen Verlassen der Spielstätte kann ein erneuter Einlass aus organisatorischen Gründen verwehrt werden.
9. Hausrecht / Sicherheit / Gegenstände
- Der Veranstalter übt das Hausrecht am jeweiligen Spielort aus (ggf. gemeinsam mit der örtlichen Spielstätte).
- Besucher:innen können vom Besuch ausgeschlossen werden, wenn sie
- andere Personen gefährden oder erheblich stören,
- unter starkem Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder
- Anweisungen des Personals beharrlich nicht befolgen.
- Das Mitbringen bestimmter Gegenstände kann untersagt sein, insbesondere:
- Waffen oder waffenähnliche Gegenstände,
- pyrotechnische Artikel,
- Glasflaschen,
- große Regenschirme (insb. bei Open-Air-Veranstaltungen mit enger Bestuhlung),
- sperrige Gegenstände, die andere gefährden oder Sicht versperren.
- Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Taschenkontrollen durchzuführen.
10. Bild- und Tonaufnahmen
- Eigene Bild-, Video- und Tonaufnahmen während der Aufführung sind ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters nicht gestattet.
- Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung zu dokumentieren (Foto, Film, Livestream, TV, Social Media etc.).
- Besucher:innen erklären sich damit einverstanden, dass sie als Teil des Publikums bildlich erfasst werden können und diese Aufnahmen im Rahmen der Berichterstattung und Eigenwerbung des Veranstalters (z. B. auf
www.jedermann-theater.de, www.ils-films.com, Social-Media-Kanälen, Presse) verwendet werden dürfen,
sofern keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen entgegenstehen.
11. Haftung
- Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
- sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung sogenannter wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände (z. B. Jacken, Taschen, Regenschirme) ist ausgeschlossen, sofern nicht eine Pflichtverletzung im Sinne der Absätze 1 oder 2 vorliegt.
- Für Leistungen Dritter (z. B. Gastronomie, Parkplätze, externe Dienstleister) haftet der Veranstalter nur, wenn diese als Erfüllungsgehilfen des Veranstalters tätig werden.
12. Datenschutz
- Der Umgang mit personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ticketkauf und Veranstaltungsbesuch richtet sich nach den jeweils gültigen Datenschutzerklärungen des Veranstalters.
- Diese sind abrufbar unter
und
13. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Ticketkäufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Unternehmer, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
